Europa bietet Patentanmeldern zwei Patentsysteme: das Einheitspatentsystem und das Europäische Patentvalidierungsverfahren. Beide Systeme erlauben Anmeldern, einzeln oder in Kombination, die vereinfachte Anmeldung ihrer Patente in den ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Patentübereinkommens.
KONTAKT
Mit Inkrafttreten des Einheitspatentsystems am 1. Juni 2023 werden alle europäischen Patente und Anmeldungen in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten automatisch der Gerichtsbarkeit des Einheitlichen Patentgerichts unterstellt.
Patentinhabern, die ihre europäischen Patente in der Zuständigkeit der jeweiligen nationalen Gerichte belassen wollen, hat das EPA eine Übergangsfrist von mindestens sieben Jahren eingeräumt. In dieser Zeit können sie ihre Patente aus dem EPG ausschließen (sogenanntes Opt-out).
SHIP bietet optimierte, kostengünstige und sichere EPG-Opt-out-Dienste für alle Portfoliogrößen an, die unter anderem Prüfungen der Eigentumsverhältnisse und Anmeldungen umfassen.
Senden Sie uns Ihre Details und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um Sie bei Ihren individuellen Anforderungen zu beraten und zu unterstützen.