EUROPÄISCHE
PATENTSYSTEME

Europa bietet Patentanmeldern zwei Patentsysteme: das Einheitspatentsystem und das Europäische Patentvalidierungsverfahren. Beide Systeme erlauben Anmeldern, einzeln oder in Kombination, die vereinfachte Anmeldung ihrer Patente in den ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Patentübereinkommens.

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Europäische Patentvalidierung

SHIP Global IP ermöglicht Ihnen Kosteneinsparungen und Validierung auf die schnellste, einfachste und effektivste Weise

Europäische Patentvalidierung

Sobald ein europäisches Patent gewährt wurde, hat es in jedem der Länder, für die es gewährt wurde, die gleiche Wirkung wie ein nationales Patent, das den Gesetzen des jeweiligen Landes unterliegt.

Der European Patent System Service von SHIP unterstützt Sie in jeder Phase der Validierung. Durch eine einzige Schätzung für alle ausgewählten Länder, ein System zur Rücksprache mit Vertreter für geistiges Eigentum, die auf europäische Patente spezialisiert sind, und das umfassende Management der erforderlichen Übersetzungen ermöglicht dieser Prozess Ihnen Kosteneinsparungen und Validierung auf die schnellste, einfachste und effektivste Weise.

Europäische Validierung

Einheitspatent

SHIP Global IP bietet zentralisierte Lösungen für Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung, damit Sie Zeit sparen und Verwaltungsaufgaben und -kosten reduzieren

Sobald ein Einheitspatent erteilt ist, hat es einheitliche Wirkung in allen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten, die der Gerichtsbarkeit des Einheitlichen Patentgerichts unterliegen.

Der Einheitspatent-Service von SHIP erleichtert Ihnen die Arbeit mit Einheitspatenten mit einem umfassenden Service, der unter anderem Übersetzungen, EP-Anmeldungen und Erneuerungen umfasst, die durch unser spezialisiertes System zur Verwaltung von geistigem Eigentum optimiert werden. Dadurch sparen Sie Zeit und reduzieren Verwaltungsaufgaben und -kosten.

Einheitlicher Schutz

EPG-Opt-out-Service

Mit Inkrafttreten des Einheitspatentsystems am 1. Juni 2023 werden alle europäischen Patente und Anmeldungen in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten automatisch der Gerichtsbarkeit des Einheitlichen Patentgerichts unterstellt.

Patentinhabern, die ihre europäischen Patente in der Zuständigkeit der jeweiligen nationalen Gerichte belassen wollen, hat das EPA eine Übergangsfrist von mindestens sieben Jahren eingeräumt. In dieser Zeit können sie ihre Patente aus dem EPG ausschließen (sogenanntes Opt-out).

SHIP bietet optimierte, kostengünstige und sichere EPG-Opt-out-Dienste für alle Portfoliogrößen an, die unter anderem Prüfungen der Eigentumsverhältnisse und Anmeldungen umfassen.

Die beste Möglichkeit, Zeit und Ressourcen zu sparen, besteht darin,
einem Spezialisten wie SHIP Global IP zu vertrauen

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