CONTINUATION-IN-PART-ANMELDUNGEN

Eine Continuation-in-Part (CIP)-Anmeldung ist eine Anmeldung, die so eingereicht wird, dass der Antragsteller neue Ansprüche zu einer vorhergehenden Anmeldung (der „übergeordneten“ Anmeldung) hinzufügen kann, die noch nicht genehmigt wurde.

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Fortführung von Anmeldungen

Fortführung von Anmeldungen

Die Fortführung nutzt die gleiche Spezifikation wie die ausstehende übergeordnete Anmeldung, beansprucht die Priorität ab dem Anmeldetag der übergeordneten Anmeldung und muss mindestens einen der in der übergeordneten Anmeldung genannten Erfinder benennen.

Eine CIP-Anmeldung ist nützlich, wenn ein Prüfer nur einige der Ansprüche in der übergeordneten Anmeldung akzeptiert und andere ablehnt oder wenn ein Antragsteller nicht alle nützlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, die verschiedenen Ausführungsformen der Erfindung in Anspruch zu nehmen.

Während des CIP-Anmeldungsprozesses darf der Antragsteller keine neuen Informationen zur Spezifikation hinzufügen. Wenn der Erfinder die Offenlegung der vorhergehenden übergeordneten Anmeldung ergänzen muss, muss eine Continuation-in-Part-Anmeldung eingereicht werden.

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