
Bei einem IP-Amtsbescheid handelt es sich um eine behördliche Mitteilung, die der Antragsteller im Rahmen der Verarbeitung eines Patents oder einer Marke von der Landesbehörde erhält.
KONTAKTSenden Sie uns Ihre Details und wir wenden uns an Sie, um Sie bei allem, was Sie benötigen, zu beraten oder zu unterstützen.